Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Artikel 1 - Begriffsbestimmungen
- Orbit Padel, ein Handelsname der Baseline Group vof, mit Sitz in Amsterdam, Handelsregisternummer (KvK) 83299076, wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Verkäufer bezeichnet.
- Die Gegenpartei des Verkäufers wird in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Käufer bezeichnet.
- Parteien sind Verkäufer und Käufer gemeinsam.
- Mit der Vereinbarung ist der Kaufvertrag zwischen den Parteien gemeint.
Artikel 2 - Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Diese Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten, Vereinbarungen und Lieferungen von Dienstleistungen oder Waren durch oder im Namen des Verkäufers.
- Ein Abweichen von diesen Bedingungen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich und schriftlich von den Parteien vereinbart wurde.
Artikel 3 - Zahlung
- Der vollständige Kaufpreis wird immer sofort im Webshop beglichen. Bei Reservierungen wird in manchen Fällen eine Anzahlung erwartet. In diesem Fall erhält der Käufer einen Nachweis der Reservierung und der Vorauszahlung.
- Zahlt der Käufer nicht rechtzeitig, befindet er sich im Verzug. Bleibt der Käufer im Verzug, ist der Verkäufer berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis der Käufer seiner Zahlungspflicht nachgekommen ist.
- Bleibt der Käufer im Verzug, wird der Verkäufer zur Beitreibung übergehen. Die mit dieser Beitreibung verbundenen Kosten gehen zulasten des Käufers. Diese Inkassokosten werden anhand der niederländischen Verordnung über die Vergütung außergerichtlicher Inkassokosten berechnet.
- Im Falle von Liquidation, Insolvenz, Pfändung oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Forderungen des Verkäufers gegenüber dem Käufer sofort fällig.
- Verweigert der Käufer seine Mitwirkung an der Ausführung des Auftrags durch den Verkäufer, ist er dennoch verpflichtet, den vereinbarten Preis an den Verkäufer zu zahlen.
Artikel 4 - Angebote, Offerten und Preis
- Angebote sind freibleibend, sofern im Angebot keine Annahmefrist genannt wird. Wird das Angebot nicht innerhalb dieser Frist angenommen, erlischt das Angebot.
- Lieferzeiten in Offerten sind unverbindlich und geben dem Käufer bei Überschreitung keinen Anspruch auf Auflösung oder Schadensersatz, sofern die Parteien nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Angebote und Offerten gelten nicht automatisch für Nachbestellungen. Die Parteien müssen dies ausdrücklich und schriftlich vereinbaren.
- Der in Angeboten, Offerten und Rechnungen genannte Preis besteht aus dem Kaufpreis inklusive der geschuldeten Mehrwertsteuer und eventueller anderer staatlicher Abgaben.
Artikel 5 - Widerrufsrecht
- Der Verbraucher erhält das Recht, nach Erhalt der Bestellung innerhalb von 14 Tagen den Vertrag ohne Angabe von Gründen aufzulösen (Widerrufsrecht). Die Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die (gesamte) Bestellung vom Verbraucher empfangen wurde.
- Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Produkte nach seinen Spezifikationen maßgefertigt wurden oder nur kurz haltbar sind.
- Der Verbraucher kann ein Widerrufsformular des Verkäufers verwenden. Der Verkäufer ist verpflichtet, dieses unverzüglich nach Anfrage des Käufers dem Käufer zur Verfügung zu stellen.
- Während der Bedenkzeit geht der Verbraucher sorgfältig mit dem Produkt und der Verpackung um. Er wird das Produkt nur in dem Maße auspacken oder verwenden, wie es nötig ist, um beurteilen zu können, ob er das Produkt behalten möchte. Macht er von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, wird er das unbenutzte und unbeschädigte Produkt mit allem mitgelieferten Zubehör und, sofern vernünftigerweise möglich, in der Original-Versandverpackung an den Verkäufer zurücksenden, gemäß den vom Unternehmer bereitgestellten angemessenen und klaren Anweisungen.
Artikel 6 - Änderung der Vereinbarung
- Stellt sich während der Ausführung der Vereinbarung heraus, dass es für eine ordnungsgemäße Ausführung des Auftrags notwendig ist, die zu erbringenden Arbeiten zu ändern oder zu ergänzen, passen die Parteien die Vereinbarung rechtzeitig und in gegenseitigem Einvernehmen entsprechend an.
- Vereinbaren die Parteien, dass die Vereinbarung geändert oder ergänzt wird, kann der Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführung dadurch beeinflusst werden. Der Verkäufer informiert den Käufer hierüber so schnell wie möglich.
- Hat die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung finanzielle und/oder qualitative Folgen, informiert der Verkäufer den Käufer hierüber im Voraus schriftlich.
- Haben die Parteien einen Festpreis vereinbart, gibt der Verkäufer dabei an, inwieweit die Änderung oder Ergänzung der Vereinbarung eine Überschreitung dieses Preises zur Folge hat.
- Abweichend von den Bestimmungen des dritten Absatzes dieses Artikels kann der Verkäufer keine Mehrkosten in Rechnung stellen, wenn die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die ihm zuzurechnen sind.
Artikel 7 - Lieferung und Gefahrübergang
- Sobald der Käufer die gekaufte Ware in Empfang genommen hat, geht die Gefahr vom Verkäufer auf den Käufer über.
Artikel 8 - Untersuchung und Reklamationen
- Der Käufer ist verpflichtet, das Gelieferte zum Zeitpunkt der Lieferung, in jedem Fall aber innerhalb kürzestmöglicher Frist, (untersuchen zu lassen). Dabei hat der Käufer zu untersuchen, ob Qualität und Menge des Gelieferten mit dem übereinstimmen, was die Parteien vereinbart haben, zumindest, ob Qualität und Menge den im normalen (Handels-)Verkehr geltenden Anforderungen entsprechen.
- Reklamationen bezüglich Beschädigungen, Fehlmengen oder Verlust von gelieferten Waren müssen innerhalb von 10 Werktagen nach dem Tag der Lieferung der Waren vom Käufer schriftlich beim Verkäufer eingereicht werden.
- Bei Begründetheit der Reklamation innerhalb der gesetzten Frist hat der Verkäufer das Recht, entweder nachzubessern, erneut zu liefern, oder von der Lieferung abzusehen und dem Käufer eine Gutschrift für diesen Teil des Kaufpreises zuzusenden.
- Geringfügige und/oder branchenübliche Abweichungen und Unterschiede in Qualität, Menge, Maß oder Verarbeitung können dem Verkäufer nicht entgegengehalten werden.
- Beanstandungen bezüglich eines bestimmten Produkts haben keinen Einfluss auf andere Produkte oder Bestandteile derselben Vereinbarung.
- Nach der Verarbeitung der Waren beim Käufer werden keine Reklamationen mehr akzeptiert.
Artikel 9 - Muster und Modelle
- Wurde dem Käufer ein Muster oder Modell gezeigt oder ausgehändigt, wird vermutet, dass es nur als Anhaltspunkt zur Verfügung gestellt wurde, ohne dass die zu liefernde Sache dem entsprechen muss. Anders verhält es sich, wenn die Parteien ausdrücklich vereinbart haben, dass die zu liefernde Sache damit übereinstimmen soll.
- Bei Vereinbarungen bezüglich einer Immobilie wird die Angabe der Fläche oder anderer Maße und Angaben ebenfalls vermutet, nur als Anhaltspunkt gedacht zu sein, ohne dass die zu liefernde Sache dem entsprechen muss.
Artikel 10 - Lieferung
- Die Lieferung erfolgt 'ab Werk/Geschäft/Lager'. Das bedeutet, dass alle Kosten zulasten des Käufers gehen.
- Der Käufer ist verpflichtet, die Sachen abzunehmen, sobald der Verkäufer sie ihm liefert oder liefern lässt, beziehungsweise sobald sie ihm gemäß der Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden.
- Verweigert der Käufer die Abnahme oder ist er nachlässig bei der Bereitstellung von Informationen oder Anweisungen, die für die Lieferung erforderlich sind, ist der Verkäufer berechtigt, die Sache auf Rechnung und Gefahr des Käufers zu lagern.
- Werden die Sachen zugestellt, ist der Verkäufer berechtigt, eventuelle Zustellkosten in Rechnung zu stellen.
- Benötigt der Verkäufer Daten des Käufers für die Ausführung der Vereinbarung, beginnt die Lieferzeit, nachdem der Käufer diese Daten dem Verkäufer zur Verfügung gestellt hat.
- Eine vom Verkäufer angegebene Lieferfrist ist unverbindlich. Dies ist niemals eine feste Frist. Bei Überschreitung der Frist muss der Käufer den Verkäufer schriftlich in Verzug setzen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, die Sachen in Teilen zu liefern, sofern die Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart haben oder der Teillieferung kein eigenständiger Wert zukommt. Bei Teillieferung ist der Verkäufer berechtigt, diese Teile gesondert in Rechnung zu stellen.
Artikel 11 - Höhere Gewalt
- Kann der Verkäufer seinen vertraglichen Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß nachkommen, haftet er nicht für vom Käufer erlittenen Schaden.
- Unter höherer Gewalt verstehen die Parteien in jedem Fall jeden Umstand, mit dem der Verkäufer bei Vertragsschluss nicht rechnen konnte und infolge dessen die normale Ausführung der Vereinbarung vom Käufer billigerweise nicht verlangt werden kann, wie zum Beispiel Krankheit, Krieg oder Kriegsgefahr, Bürgerkrieg und Aufruhr, Zerstörung, Sabotage, Terrorismus, Energiestörung, Überschwemmung, Erdbeben, Feuer, Betriebsbesetzung, Arbeitsniederlegungen, Aussperrung, geänderte behördliche Maßnahmen, Transportschwierigkeiten und andere Störungen im Betrieb des Verkäufers.
- Weiterhin verstehen die Parteien unter höherer Gewalt den Umstand, dass Zulieferbetriebe, von denen der Verkäufer für die Ausführung der Vereinbarung abhängig ist, ihren vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Verkäufer nicht nachkommen, es sei denn, dies ist dem Verkäufer anzulasten.
- Tritt eine vorstehend genannte Situation ein, aufgrund derer der Verkäufer seinen Verpflichtungen gegenüber dem Käufer nicht nachkommen kann, werden diese Verpflichtungen ausgesetzt, solange der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen kann. Hat die im vorherigen Satz genannte Situation 30 Kalendertage gedauert, haben die Parteien das Recht, die Vereinbarung schriftlich ganz oder teilweise aufzulösen.
- Dauert die höhere Gewalt länger als drei Monate an, hat der Käufer das Recht, die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Die Auflösung kann nur per Einschreiben erfolgen.
Artikel 12 - Übertragung von Rechten
- Rechte einer Partei aus dieser Vereinbarung können nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei übertragen werden. Diese Bestimmung gilt als Klausel mit sachenrechtlicher Wirkung im Sinne von Artikel 3:83, Absatz 2, des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Artikel 13 - Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht
- Die beim Verkäufer vorhandenen Sachen sowie gelieferte Sachen und Bestandteile bleiben Eigentum des Verkäufers, bis der Käufer den gesamten vereinbarten Preis bezahlt hat. Bis dahin kann sich der Verkäufer auf seinen Eigentumsvorbehalt berufen und die Sachen zurücknehmen.
- Werden die vereinbarten im Voraus zu zahlenden Beträge nicht oder nicht rechtzeitig beglichen, hat der Verkäufer das Recht, die Arbeiten auszusetzen, bis der vereinbarte Teil doch noch beglichen ist. Es liegt dann Gläubigerverzug vor. Eine verspätete Lieferung kann dem Verkäufer in diesem Fall nicht entgegengehalten werden.
- Der Verkäufer ist nicht befugt, die unter seinem Eigentumsvorbehalt fallenden Sachen zu verpfänden oder auf andere Weise zu belasten.
- Der Verkäufer verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt an den Käufer gelieferten Sachen gegen Feuer-, Explosions- und Wasserschäden sowie gegen Diebstahl zu versichern und versichert zu halten und die Police auf erste Anforderung zur Einsicht vorzulegen.
- Sind Sachen noch nicht geliefert, wurde die vereinbarte Vorauszahlung oder der Preis aber nicht vereinbarungsgemäß beglichen, hat der Verkäufer das Zurückbehaltungsrecht. Die Sache wird dann nicht geliefert, bis der Käufer vollständig und vereinbarungsgemäß bezahlt hat.
- Im Falle von Liquidation, Insolvenz oder Zahlungsaufschub des Käufers sind die Verpflichtungen des Käufers sofort fällig.
Artikel 14 - Haftung
- Jede Haftung für Schäden, die aus oder im Zusammenhang mit der Ausführung einer Vereinbarung entstehen, ist stets begrenzt auf den Betrag, der im betreffenden Fall durch die abgeschlossene(n) Haftpflichtversicherung(en) ausgezahlt wird. Dieser Betrag wird um den Betrag des Selbstbehalts gemäß der betreffenden Police erhöht.
- Nicht ausgeschlossen ist die Haftung des Verkäufers für Schäden, die auf Vorsatz oder bewusste Rücksichtslosigkeit des Verkäufers oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen sind.
Artikel 15 - Beanstandungspflicht
- Der Käufer ist verpflichtet, Beanstandungen über die erbrachten Arbeiten unverzüglich dem Verkäufer zu melden. Die Beanstandung enthält eine möglichst detaillierte Beschreibung des Mangels, damit der Verkäufer in der Lage ist, angemessen darauf zu reagieren.
- Ist eine Beanstandung begründet, ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware nachzubessern und eventuell zu ersetzen.
Artikel 16 - Garantien
- Die genannte Garantie dient dazu, zwischen Verkäufer und Käufer eine solche Risikoverteilung herzustellen, dass die Folgen eines Verstoßes gegen eine Garantie stets vollständig zulasten und auf Risiko des Verkäufers gehen und dass sich der Verkäufer hinsichtlich eines Verstoßes gegen eine Garantie niemals auf Artikel 6:75 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs berufen kann. Das im vorherigen Satz Bestimmte gilt auch, wenn der Verstoß dem Käufer bekannt war oder durch eine Untersuchung hätte bekannt sein können.
- Die genannte Garantie gilt nicht, wenn der Mangel infolge unsachgemäßer oder zweckwidriger Nutzung entstanden ist oder wenn der Käufer oder Dritte ohne Zustimmung Änderungen vorgenommen oder versucht haben, vorzunehmen, oder das Gekaufte für Zwecke verwendet haben, für die es nicht bestimmt ist.
- Bezieht sich die vom Verkäufer erteilte Garantie auf eine von einem Dritten hergestellte Sache, ist die Garantie auf die vom Hersteller erteilte Garantie beschränkt.
Artikel 17 - Geistiges Eigentum
- Baseline Group vof, handelnd unter dem Namen Orbit Padel, behält alle geistigen Eigentumsrechte (darunter Urheberrecht, Patentrecht, Markenrecht, Geschmacksmusterrecht usw.) an allen Produkten, Entwürfen, Zeichnungen, Schriftstücken, Datenträgern oder anderen Informationen, Offerten, Abbildungen, Skizzen, Modellen, Maquetten usw., sofern die Parteien nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
- Der Kunde darf die genannten geistigen Eigentumsrechte nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Baseline Group vof, handelnd unter dem Namen Orbit Padel, (lassen) kopieren, Dritten zeigen und/oder zur Verfügung stellen oder auf andere Weise nutzen.
Artikel 18 - Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Baseline Group vof, handelnd unter dem Namen Orbit Padel, ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.
- Änderungen von untergeordneter Bedeutung können jederzeit durchgeführt werden.
- Größere inhaltliche Änderungen wird die Baseline Group vof, handelnd unter dem Namen Orbit Padel, soweit möglich vorab mit dem Kunden besprechen.
- Verbraucher sind berechtigt, bei einer wesentlichen Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung zu kündigen.
Artikel 19 - Anwendbares Recht und zuständiges Gericht
- Auf jede Vereinbarung zwischen den Parteien ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar.
- Das niederländische Gericht in dem Bezirk, in dem die Baseline Group vof, handelnd unter dem Namen Orbit Padel, ihren Sitz hat, ist ausschließlich zuständig für eventuelle Streitigkeiten zwischen den Parteien, sofern das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt.
- Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts (Wiener Kaufrechtsübereinkommen) ist ausgeschlossen.
- Werden in einem Gerichtsverfahren eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als unangemessen belastend eingestuft, bleiben die übrigen Bestimmungen unvermindert in Kraft.
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Erstellt am 1. Juli 2021
